Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerverträge

Einleitung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die BAMAT Gruppe und die BAMAT Swiss Marketing, im Folgenden „BAMAT Swiss Marketing“ genannt.

I. Abschluss des Maklervertrages

Wenn Sie von BAMAT Swiss Marketing ein Exposé oder einen Kontakt bezüglich einer bestimmten Immobilie oder Gewerbefläche erhalten haben, bietet Ihnen BAMAT Swiss Marketing den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

II. Provisionsverlangen

  • Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (Hauptvertrag) ist bei Abschluss eine Provision verdient und fällig.
  • Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag.
  • Dies gilt nicht, wenn schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Leistung provisionsfrei erfolgt.
  • Die Provision ist auch fällig, wenn ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen den Hauptvertrag abschließt, sofern Sie unsere Leistung an diesen Dritten vermittelt haben.
  • Bei Abschluss eines Hauptvertrages sind BAMAT Swiss Marketing unverzüglich Kopien der für die Provisionsberechnung wesentlichen Seiten des unterzeichneten Vertrages zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Anmietung/Vermietung wird eine Provision auch fällig, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Mietvertrages weitere Flächen im Objekt angemietet werden.

III. Anzeige der Vorkenntnis

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, müssen Sie BAMAT Swiss Marketing dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitteilen. Ungeachtet dessen hat BAMAT Swiss Marketing Anspruch auf Provision, wenn BAMAT Swiss Marketing kausal zum Abschluss des Hauptvertrages beiträgt.

IV. Vertraulichkeit und Datennutzung

  • Übermittelte Exposés und Daten sind rechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Bei unberechtigter Weitergabe, die zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten führt, schulden Sie BAMAT Swiss Marketing eine Provision in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer Vermittlung angefallen wäre.
  • Sie erteilen BAMAT Swiss Marketing eine nicht-exklusive Lizenz, übermittelte Daten anonymisiert und aggregiert für legitime Geschäftszwecke zu verwenden.

V. Haftungsbeschränkung

  • BAMAT Swiss Marketing haftet unbeschränkt nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen.
  • Im Übrigen ist die Haftung auf eine Gesamtsumme von 500.000,- € beschränkt.
  • Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Exposés basieren auf Informationen Dritter (Eigentümer). BAMAT Swiss Marketing übernimmt keine Gewähr für deren Genauigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit. Die Exposés dienen nur als Entscheidungshilfe, nicht als Grundlage für Investitionsentscheidungen.

VI. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

BAMAT Swiss Marketing ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und Provisionen anteilig weiterzugeben. Auf Verlangen legt BAMAT Swiss Marketing offen, an wen solche Zahlungen geleistet wurden.

VII. Pressemitteilungen

Bei Veröffentlichungen zur Transaktion muss BAMAT Swiss Marketing als Transaktionsberater benannt werden. Unterbleibt dies, ist BAMAT Swiss Marketing zu einer eigenen Veröffentlichung berechtigt.

VIII. Online-Plattformen

BAMAT Swiss Marketing ist berechtigt, Objekte auf den eigenen Online-Plattformen zu vermarkten. Sie bleiben für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich und stellen BAMAT Swiss Marketing von Ansprüchen Dritter frei.

IX. Geldwäscheprüfung

BAMAT Swiss Marketing ist gesetzlich zur Geldwäscheprüfung verpflichtet; Sie müssen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und Änderungen mitteilen.

X. Gesetzlich geforderte Informationen

Sie sind verpflichtet, gesetzlich erforderliche Informationen (z.B. Energieausweis) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Andernfalls stellen Sie BAMAT Swiss Marketing von daraus resultierenden Bußgeldern oder Kosten frei.

XI. Online Streitbeilegung

Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, Beschwerden per E-Mail an info@bamat.com zu richten oder die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu nutzen.

XII. Anwendbares Recht

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

BAMAT Swiss Marketing