AGB Consulting & Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BAMAT Swiss Marketing

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der BAMATAT Swiss Marketing („BAMATAT“) und Unternehmern und juristischen Personen.

1.2 Diese AGB regeln sämtliche Beratungsdienstleistungen, die von BAMAT für ihre Kunden erbracht werden. Sie gelten für alle Angebote und Leistungen von BAMAT, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen BAMAT und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von BAMAT ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

2. Vertragsschluss, Änderungen und Laufzeit

2.1 Der Vertrag zwischen BAMAT und dem Kunden kommt wie folgt zustande: BAMAT unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot für Beratungsdienstleistungen. Das Angebot enthält diese AGB und wird in der Regel persönlich präsentiert. Nach etwaigen Änderungswünschen des Kunden sendet BAMAT ein angepasstes Angebot, das der Kunde schriftlich oder telefonisch annimmt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn BAMAT das Angebot des Kunden schriftlich bestätigt und der Kunde die Auftragsbestätigung unterschrieben zurücksendet.

2.2 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. BAMAT ist bereit, nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, sofern sie keine zusätzlichen Kosten oder Verzögerungen verursachen. Andernfalls wird BAMAT innerhalb von 14 Tagen ein ergänzendes Angebot erstellen. Wenn der Kunde dieses nicht innerhalb von 14 Tagen akzeptiert, sind die Änderungen nicht gültig.

2.3 Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts oder spätestens zwei Monate nach der letzten Leistungshandlung durch BAMAT. Eine Kündigung während der Laufzeit ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich.

 

3. Erbringung der Beratungsdienstleistungen

3.1 Die Beratungsdienstleistungen und ihr Umfang werden im Vertrag festgehalten. Sie umfassen typischerweise Bereiche wie Unternehmensführung, Finanzberatung, Transaktionen und Controlling. BAMAT erbringt die Leistungen nach besten fachlichen Standards.

3.2 BAMAT wird alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einhalten. Bei Leistungen außerhalb Deutschlands muss der Kunde ggf. erforderliche Genehmigungen einholen.

3.3 BAMAT informiert den Kunden regelmäßig über den Projektfortschritt gemäß dem vereinbarten Plan.

 

4. Einsatz von Mitarbeitern, Subunternehmern und Materialien

4.1 Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen BAMAT und dem Kunden. Die Leistungen werden von BAMAT-Mitarbeitern erbracht.

4.2 BAMAT leitet alle Anweisungen an ihre Mitarbeiter weiter. Der Kunde kommuniziert über den von BAMAT benannten Projektleiter mit BAMAT.

4.3 BAMAT stellt qualifizierte Mitarbeiter und erforderliche Materialien bereit.

4.4 BAMAT kann ohne Zustimmung des Kunden Subunternehmer beauftragen.

 

5. Abwerbungsverbot

Der Kunde darf während des Vertrags keine BAMAT-Mitarbeiter abwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 30.000 EUR fällig.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Annahmeverzug

6.1 Der Kunde unterstützt BAMAT bei der Leistungserbringung.

6.2 Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er die Leistungen nicht fristgerecht entgegennimmt.

6.3 Bei Verzug oder fehlender Mitwirkung ist BAMAT berechtigt, die Vergütung zu verlangen.

 

7. Leistungsfristen und -termine, Leistungsverzug

7.1 Die Fristen und Termine werden individuell vereinbart.

7.2 Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet.

7.3 Die Fristen beginnen nach Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden und ggf. nach Zahlungseingang.

7.4 BAMAT gerät erst nach fruchtloser Fristsetzung in Verzug.

 

8. Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug

8.1 Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel auf Stundenbasis.

8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

8.3 Zahlungen erfolgen auf das von BAMAT angegebene Konto.

8.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu entrichten.

8.5 Bei wiederholtem Verzug werden alle Zahlungen sofort fällig.

 

9. Leistungsunfähigkeit des Kunden

BAMAT kann bei Gefährdung der Vertragserfüllung durch den Kunden die Leistungen verweigern.

 

10. Vertraulichkeit, Schutzrechte Dritter

Der Kunde behandelt alle Informationen vertraulich und darf sie nicht ohne Zustimmung von BAMAT weitergeben.

 

11. Haftung

BAMAT haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BAMAT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

12. Zurückbehaltungsrecht

BAMAT behält sich vor, Unterlagen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Bei höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen entsprechend.

13.2 Rechte und Pflichten dürfen nicht ohne Zustimmung übertragen werden.

13.3 Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

13.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die übrigen gültig.

13.5 Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst, wobei im Konfliktfall die deutsche Fassung maßgeblich ist.

 

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BAMAT Swiss Marketing